Diese Richtlinien sind Teil des Qualitätsmanagements des Vereins MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. und sollen die gleichbleibend hohe Qualität der gelisteten Mütterpflegerinnen sicherstellen.
Zulassungsvorraussetzungen
- Es werden nur zertifizierte Mütterpflegerinnen zum Verein zugelassen oder Mütterpflegerinnen in Ausbildung (einjährige Frist für die Nachreichung des Zertifikats). Bei Anmeldung muss eine Teilnahmebescheinigung eingereicht werden.
- Mütterpflegerinnen, welche Mitglied im Verband sind, verpflichten sich den Ehrenkodex des Vereins einzuhalten.
- Sie haben einen Erste-Hilfe-Kurs für Erwachsene, Säuglinge und Kleinkinder absolviert und erneuern diesen alle 2 Jahre.
- Sie haben an einer Erstbelehrung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes teilgenommen (früher Gesundheitszeugnis).
- Sie haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und erneuern dies alle 5 Jahre.
Nötige Nachweise
- Jährlich:
– Supervision oder professionelle kollegiale Beratung
– Fortbildung zu Berufsrelevanten Themen -> mind. 2 Tage á 6 Zeitstunden
– Die verbandsinterne Rezertifizierung ist für Mütterpflegerinnen verpflichtend - alle zwei Jahre: dokumentierter Mütterpflege‐Einsatz
Die geforderten Fortbildung‐ und Supervisionsnachweise sind dem Verein einmal jährlich
schriftlich bis zum 15. Januar vorzulegen. Die Teilnahme an den Treffen des Vereins wird empfohlen.
Derzeit können Absolventinnen und Teilnehmerinnen folgender Institute Mitglied werden:
- Gesellschaft für Geburtsvorbereitung – Familienbildung und Frauengesundheit –
Bundesverband e.V. - Die Babycoachakademie
- Dorothea-Heidorn-Institut
- Weckmann Institute of Healthcare Education
Kriterien einer anerkannten Weiterbildung sind zu finden unter: Ausbildungsinhalte.
Organisation der Arbeit, Honorar
- Eine Honorargerechtigkeit wird deutschlandweit angestrebt.
- Die Mütterpflegerin schließt mit der Klientin einen Vertrag ab, in dem Stundenumfang, Art der Leistung und die Bezahlung geklärt ist.
- Mütterpflegerinnen führen Leistungsnachweise/Dokumentation
- Sie besitzen eine IK-Nummer, Berufshaftpflichtversicherung und sind bei der BGW
registriert. - Sie rechnen entweder privat oder mit den Krankenkassen ab.
Ziel des Vereins ist eine einheitliche Qualitätssicherung der Arbeit der in ihm organisierten Mütterpflegerinnen. Diese soll gleichermaßen für Vertragspartner (z.B. Krankenkassen, Ämter etc.), Klientinnen, sowie Kolleginnen gelten und nachvollziehbar sein.Entsprechend dem Ehrenkodex stehen bei Unklarheiten Kolleginnen für Rückfragen bereit.