Ziel des Vereins ist eine einheitliche Qualitätssicherung der Arbeit der in ihm organisierten Mütterpflegerinnen. Diese soll gleichermaßen für Vertragspartner (z.B. Krankenkassen, Ämter etc.), Klientinnen, sowie Kolleginnen gelten und nachvollziehbar sein.Entsprechend dem Ehrenkodex stehen bei Unklarheiten Kolleginnen für Rückfragen bereit.
- Jährlich sind von der Mütterpflegerin eine Supervision oder kollegiale Beratung, sowie die Teilnahme an einer weiteren Fortbildung zu Berufsrelevanten Themen nachzuweisen. Die Fortbildung umfasst mindestens 2 Tage á 6 Zeitstunden.
- Mütterpflegerinnen müssen alle zwei Jahre einen Mütterpflege‐Einsatz dokumentiert nachweisen.
- Es werden nur zertifizierte Mütterpflegerinnen zum Verein zugelassen.(Mütterpflegerinnen in Ausbildung haben eine einjährige Frist für die Nachreichung des Zertifikats.)
- Mütterpflegerinnen verpflichten sich den Ehrenkodex des Vereins einzuhalten.
- Die Rezertifizierung ist für Mütterpflegerinnen verpflichtend.
- Sie haben einen Erste-Hilfe-Kurs für Erwachsene, Säuglinge und Kleinkinder absolviert und erneuern diesen alle 2 Jahre.
- Sie haben an einer Erstbelehrung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes teilgenommen (früher Gesundheitszeugnis).
- Sie haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und erneuern dies alle 5 Jahre.
- Die geforderten Fortbildung‐und Supervisionsnachweise sind dem Verein einmal jährlich schriftlich bis zum 15. Januar vorzulegen.
- Die Teilnahme an den Treffen des Vereins (u.a. Mitgliederversammlungen) wird empfohlen.
- Diese Richtlinien sind Teil des Qualitätsmanagements des Vereins MDEV Mütterpflege Deutschland e.V.und sollen die gleichbleibend hohe Qualität der gelisteten Mütterpflegerinnen sicherstellen.
Organisation der Arbeit, Honorar
- Eine Honorargerechtigkeitwird deutschlandweit angestrebt.
- Die Mütterpflegerin schließt mit der Klientineinen Vertrag ab, in dem Stundenumfang, Art der Leistung und die Bezahlung geklärt ist.
- Mütterpflegerinnen führen Leistungsnachweise/Dokumentation.
- Sie besitzen eine IK-Nummer,Berufshaftpflichtversicherung und sind bei der BGW registriert.
- Sie rechnen entweder privat oder mit den Krankenlassen ab.
- Eine Honorargerechtigkeit wird deutschlandweit angestrebt.