Diese Richtlinien sind Teil des Qualitätsmanagements des Vereins MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. und sollen die gleichbleibend hohe Qualität der gelisteten Mütterpflegerinnen sicherstellen.
Zulassungsvorraussetzungen
- Es werden nur zertifizierte Mütterpflegerinnen zum Verein zugelassen oder Mütterpflegerinnen in Ausbildung (einjährige Frist für die Nachreichung des Zertifikats). Bei Anmeldung muss eine Teilnahmebescheinigung eingereicht werden.
- Mütterpflegerinnen, welche Mitglied im Verband sind, verpflichten sich den Ehrenkodex des Vereins einzuhalten.
- Sie haben einen Erste-Hilfe-Kurs für Erwachsene, Säuglinge und Kleinkinder absolviert und erneuern diesen alle 2 Jahre.
- Sie haben an einer Erstbelehrung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes teilgenommen (früher Gesundheitszeugnis).
- Sie haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und erneuern dies alle 5 Jahre.
Nötige Nachweise
Regelmäßige Nachweispflicht:
- Mindestens eine Supervision oder eine professionelle kollegiale Beratung
- Fortbildung zu berufsrelevanten Themen (24 Zeitstunden)
- Erste – Hilfe – Kurs für Säuglinge, Kleinkinder und Erwachsene
Die geforderten Fortbildung‐ und Supervisionsnachweise sind dem Verband eigenständig alle 2 Jahre schriftlich digital als pdf. per Mail an mitglieder@muetterpflege-deutschland.de bis zum 15. Januar vorzulegen. Mitglieder des Verbands verpflichten sich mit der Mitgliedschaft zu dieser Nachweispflicht. Der Verband kann bei Nichterfolgen, nach erfolgter Erinnerung, das Mitglied ausschließen.
Erweitertes polizeiliches Führungeszeugnis:
Es ist alle 5 Jahre zu erneuern und schriftlich digital als pdf. per Mail an mitglieder@muetterpflege-deutschland.de bis zum 15. Januar vorzulegen. Mitglieder des Verbands verpflichten sich mit der Mitgliedschaft zu dieser Nachweispflicht. Der Verband kann bei Nichterfolgen, nach erfolgter Erinnerung, das Mitglied ausschließen.
Anforderungen an die Fortbildung:
- Grundlegende Vermittlung dieser Inhalten; nebst Selbststudium, Praxiseinsatz, Hospitation und Prüfungen
- Format: ausgewogenes Verhältnis von synchronen (live geführt durch einen Dozenten (on-/offline) und asynchronen (z.B. über Videolektionen) Inhalten.
- Die Arbeit im direkten Austausch ist zwingend erforderlich, um Erlerntes erfahrbar zu machen und dementsprechend in der 1:1 Betreuung bei den Müttern auch implementierenund anwenden zu können.
- Die Reflexion der eigenen Erfahrungen als Schwangere, Gebärende, Wöchnerin oder des eigenen Mutterwerdens ist essentieller Bestandteil der Weiterbildung.
- Der Prozess der Teilnehmerinnen in Bezug auf Persönlichkeitsentwicklung, Lernfortschritt und Reflexion wird von den Ausbilder:Innen während der Weiterbildung kontinuierlich begleitet und betreut.
Organisation der Arbeit, Honorar
- Eine Honorargerechtigkeit wird deutschlandweit angestrebt.
- Die Mütterpflegerin schließt mit der Klientin einen Vertrag ab, in dem Stundenumfang, Art der Leistung und die Bezahlung geklärt ist.
- Mütterpflegerinnen führen Leistungsnachweise/Dokumentation
- Sie besitzen eine IK-Nummer, Berufshaftpflichtversicherung und sind bei der BGW
registriert. - Sie rechnen entweder privat oder mit den Krankenkassen ab.
Ziel des Vereins ist eine einheitliche Qualitätssicherung der Arbeit der in ihm organisierten Mütterpflegerinnen. Diese soll gleichermaßen für Vertragspartner (z.B. Krankenkassen, Ämter etc.), Klientinnen, sowie Kolleginnen gelten und nachvollziehbar sein.Entsprechend dem Ehrenkodex stehen bei Unklarheiten Kolleginnen für Rückfragen bereit.