Infoseiten Archive - MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. https://muetterpflege-deutschland.de/project-category/infoseiten/ Berufsverband für zertifizierte Mütterpflegerinnen in Deutschland Fri, 31 Jan 2025 16:17:04 +0000 de hourly 1 Kosten https://muetterpflege-deutschland.de/info/kosten-muetterpflegerin/ Tue, 16 May 2023 12:46:14 +0000 https://muetterpflege-deutschland.de/?post_type=dt_portfolio&p=1764 Der Beitrag Kosten erschien zuerst auf MDEV Mütterpflege Deutschland e.V..

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Was kostet eine Mütterpflegerin?

Eine Mütterpflegerin kann jederzeit beauftragt und selbst finanziert werden. Die Arbeitszeit wird nach Stunden abgerechnet. Der Arbeitsaufwand hängt vom Umfang der Aufgaben ab.

Jede Mütterpflegerin formuliert ihr Angebot individuell und setzt ihren persönlichen Stundensatz fest. Es gibt keinen deutschlandweit einheitlichen Stundensatz für Mütterpflege.

Es ist unbedingt empfohlen einen Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung mit der Mütterpflegerin abzuschließen. Dies ermöglicht einen klaren professionellen Rahmen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Eine Rechnung schließt die Zusammenarbeit ab.

Die Fürsorge durch eine Mütterpflegerin ist ein nachhaltiges Geschenk zur Geburt.

Die Leistung einer Mütterpflegerin ist eine haushaltsnahe Dienstleistung und kann steuerlich geltend gemacht werden. Siehe §35a EStG

Mehr Informationen zum Antrag bei der Krankenkasse

Finde jetzt eine Mütterpflegerin in Deiner Nähe!

Mit Hilfe der Suche „In der Nähe“ ermittelt die Datenbank über die Standortsuche Deinen Standort. Hierfür musst Du das sich öffnende Fenster zum Ermitteln Deines Standortes zulassen. Alternativ kannst Du über die linke Abfrage über die Suche nach Bundesland, Kreis oder Stadt suchen. Hier sind lediglich die Regionen angegeben, in denen es in unserer Datenbank auch Treffer gibt.

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Leistungen https://muetterpflege-deutschland.de/info/leistungen-muetterpflegerin/ Mon, 21 Feb 2022 12:36:55 +0000 https://muetterpflege-deutschland.de/?post_type=dt_portfolio&p=48 So individuell wie die Bedürfnisse von Familien sind, so individuell kann auch ein Einsatz einer Mütterpflegerin sein.

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Was bietet eine Mütterpflegerin?

Eine Mütterpflegerin kann jederzeit beauftragt werden. Sie ist eine wertvolle Unterstützung und Entlastung zum Beispiel

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um die erste Zeit nach der Geburt befreit von alltäglichen Pflichten genießen zu können.

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während der Schwangerschaft, wenn diese die Frau stark in
Anspruch nimmt oder nicht komplikationslos verläuft.

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nach der Geburt, wenn diese zu körperlichen
Einschränkungen geführt hat (hoher Blutverlust,
Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt).

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bei einer akuten Erkrankung, nach einer Operation oder in einer psychischen Krise, bei psychischer Erkrankung (z.B. postpartaler Depression)

Eine Mütterpflegerin verfügt über

  • persönliche Erfahrungen mit Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Mutterschaft.
  • ist fachlich gerüstet und verfügt über vielfältiges Basiswissen zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, frühkindliche Entwicklung und Säuglingspflege.
  • Kenntnisse zu Stressprävention, Entspannungstechniken, Alltags- und Haushaltsorganisation.
  • Einfühlungsvermögen und Kommunikationsgeschick.

Die Entlastung durch die Arbeit einer Mütterpflegerin ist divers und stets auf die Bedürfnisse der Frau und ihren familiären Anforderungen angepasst.

Was kann eine Mütterpflegerin?

MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. Mitglieder sind zertifiziert und garantieren Basiswissen aus umfassenden Weiterbildungen und haben sich zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet.

Was lernt man in der Weiterbildung zur Mütterpflegerin?

Inhalte der Ausbildung zur Mütterpflegerin

Mütterpflegerinnen bieten entsprechend der Bedürfnisse der Frau und ihrer Familie durch ihre Arbeit Unterstützung bei / durch:

  • dem Umgang mit dem Säugling und dessen Pflege
  • dem Zubereiten von Formulanahrung
  • dem hygienischen Vorbereiten des Pump- und Fütterzubehörs
  • der Gestaltung eines guten Stillumfelds
  • der Planung und Herstellung vollwertiger Mahlzeiten
  • der Alltagsorganisation
  • der Wäschepflege
  • der Umsetzung von Empfehlungen der Hebamme
  • dem Einkauf und Besorgungen
  • die zeitweise Betreuung von Geschwisterkindern
  • die Begleitung von Terminen und auf Alltagswegen
  • Entspannungsmassagen und Stresspräventionstechniken
  • Austausch zu mutterschaftsrelevanten Themen
  • Entlastung mittels Gesprächsangeboten
  • die Vermittlung von weiterführenden Hilfsangeboten
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Berufsbild der Mütterpflege

Die Arbeit der Mütterpflegerinnen ist stets darauf ausgerichtet, dass die persönlichen Werte der Frau geachtet und bewahrt werden. Über alle Themen der frühkindlichen Entwicklung, Pflege, Fürsorge und Mutterschaft finden Gespräche auf Augenhöhe statt.

Eine Mütterpflegerin ist nicht nur Fachperson, sondern eben auch eine Frau, die geboren hat, die Wochenbett erlebt hat, die Entscheidungen getroffen und verworfen hat. Nicht selten ist eine persönliche Krise im Leben der Frau der Beginn der beruflichen Umorientierung hin zur Mütterpflege gewesen.

Eine Mütterpflegerin, die Mitglied bei MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. ist, ist zertifiziert und ihre Qualifikationen sind durch den Verband geprüft.

Jedes Mitglied hat sich dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, dies nachzuweisen und stimmt den Qualifikationskriterien und dem Berufsethos des Berufsverbandes zu. Gemeinsam mit den Mitgliedern entwickelt MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. das verbandsinterne Qualitätsmanagement stetig weiter, um den Frauen und ihren Familien die bestmögliche Dienstleistung anzubieten.

Wo finde ich eine Mütterpflegerin?

Die Suche nach einer geeigneten Mütterpflegerin erfolgt nach eigenen persönlichen Kriterien. Die Chemie zwischen Frau und Mütterpflegerin muss stimmen.

Mütterpflegerinnen präsentieren sich im Internet, auf den Social-Media-Kanälen, sind teilweise bei den Krankenkassen gelistet, können in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis weiterempfohlen werden oder auf der MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. Website gefunden werden. Häufig haben Hebammen oder GynäkologInnen einen wertvollen Tip.

Mütterpflege ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf und in Deutschland in der Form, wie es MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. in die Öffentlichkeit präsentiert, noch neu. Es gibt deutschlandweit ca. 200 bis 300 Mütterpflegerinnen. Eine flächendeckende Versorgung ist so noch nicht möglich.

Mütterpflegerin Leistungen

Folgende Überlegungen sind wertvoll vor der Kontaktaufnahme mit einer Mütterpflegerin:

  • Wie oft und wie viele Stunden pro Woche wird Unterstützung benötigt?
  • Wann ist der Partner*in abwesend und sollte „ersetzt“ werden?
  • Für wie lange wird Unterstützung benötigt, sofern dies absehbar ist?
  • Was sind die Betreuungswünsche in Bezug auf Geschwisterkinder?
  • Welche Aufgaben im Haushalt kann die Mütterpflegerin übernehmen?
  • Welche medizinischen Diagnosen bestehen?
  • Gibt es Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen?
  • Welcher Arzt würde aus welchem Grund die Antragsstellung unterstützen?
  • Gibt es eine Mütterpflegerin in meiner Nähe?

Was kostet eine Mütterpflegerin?

Eine Mütterpflegerin kann jederzeit beauftragt und selbst finanziert werden. Die Arbeitszeit wird nach Stunden abgerechnet. Der Arbeitsaufwand hängt vom Umfang der Aufgaben ab.

Jede Mütterpflegerin formuliert ihr Angebot individuell und setzt ihren persönlichen Stundensatz fest. Es gibt keinen deutschlandweit einheitlichen Stundensatz für Mütterpflege.

Es ist unbedingt empfohlen einen Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung mit der Mütterpflegerin abzuschließen. Dies ermöglicht einen klaren professionellen Rahmen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Eine Rechnung schließt die Zusammenarbeit ab.

Die Fürsorge durch eine Mütterpflegerin ist ein nachhaltiges Geschenk zur Geburt.

Die Leistung einer Mütterpflegerin ist eine haushaltsnahe Dienstleistung und kann steuerlich geltend gemacht werden. Siehe §35a EStG

Finde jetzt eine Mütterpflegerin in Deiner Nähe!

Mit Hilfe der Suche „In der Nähe“ ermittelt die Datenbank über die Standortsuche Deinen Standort. Hierfür musst Du das sich öffnende Fenster zum Ermitteln Deines Standortes zulassen. Alternativ kannst Du über die linke Abfrage über die Suche nach Bundesland, Kreis oder Stadt suchen. Hier sind lediglich die Regionen angegeben, in denen es in unserer Datenbank auch Treffer gibt.

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Krankenkasse und Antrag https://muetterpflege-deutschland.de/info/krankenkasse-antrag/ Mon, 21 Feb 2022 12:29:28 +0000 https://muetterpflege-deutschland.de/?post_type=dt_portfolio&p=39 Hier findest Du alles den zu erwartenden Kosten sowie den Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die Krankenkassen.

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Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich die Krankenkassen an der Finanzierung der Mütterpflegerin oder übernehmen diese. Hierfür muss ein Antrag auf Haushaltshilfe nach § 24 h oder § 38 SGB V gestellt werden. Der Antragsprozess ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich.

Mütterpflege ist im Sinne der Haushaltshilfe eine Leistung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzlich verankerte Kassenleistung ist.

Die Krankenkasse hilft bei der Suche nach Haushaltshilfe und gibt zur Beantragung Auskunft.

Im Antrag müssen folgende Angaben erfolgen:

  • ärztliche Diagnose
  • Angabe der gesetzlichen Grundlage (§§24h oder 38)
  • Kontaktdaten der Leistungserbringerin / Mütterpflegerin
  • IK Nummer der Leistungserbringerin / Mütterpflegerin
  • Angaben zum zeitlichen Umfang der Leistung
  • Stundensatz der Leistungserbringerin / Mütterpflegerin
antrag-haushaltshilfe-muetterpflege

Die Bearbeitung des Antrags dauert einige Stunden bis zu wenigen Wochen. Das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

Bei Privatversicherten ist die Möglichkeit zur Beantragung abhängig davon, ob die Leistung einer „Haushaltshilfe“ im jeweiligen Tarif inbegriffen ist.

Spielt die Beihilfe ebenfalls eine Rolle, übernimmt diese einen Prozentsatz der Kosten, welcher variiert. Erfahrungsgemäß handelt es sich hier um einen Pauschalbetrag pro Stunde.

Übernimmt die Krankenkasse die Leistung der Mütterpflegerin, kann diese direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Mütterpflegerin suchen

Die gesetzliche Grundlage

24h SGB V – Schwangerschaft und Geburt

„Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Abs. 4 des Fünften Sozialgesetzbuches gilt entsprechend.“

Dies trifft auch auf Hausgeburten und ambulante Geburten zu. Hier in Verbindung mit § 24g SGB V Häusliche Pflege.

38 SGB V – Haushaltshilfe

(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Darüber hinaus erhalten Versicherte, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen. Die Pflegebedürftigkeit von Versicherten schließt Haushaltshilfe nach den Sätzen 3 und 4 zur Versorgung des Kindes nicht aus.

(2) Die Satzung kann bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 bis 4 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.

(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.

(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.

Dies bedeutet:

  • Es bedarf immer einer medizinischen Indikation.
  • Es ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich.
  • Es kann keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen.
  • Es lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt.
  • Die Diagnose ist erforderlich und eindeutig.
  • Die Leistung ist zuzahlungsbefreit, wenn § 24h greift.
  • Die Leistung nach § 38 ist zuzahlungspflichtig mit ca. 5 – 10 Euro pro Einsatztag.
  • Ein Antrag ist nur in akuter Bedarfssituation möglich.

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Was ist Mütterpflege? https://muetterpflege-deutschland.de/info/was-ist-muetterpflege/ Sun, 20 Feb 2022 16:48:14 +0000 https://muetterpflege-deutschland.de/?post_type=dt_portfolio&p=30 Eine Mütterpflegerin ist eine Fachkraft, welche eine spezielle Ausbildung genossen hat. Sie unterstützt Schwangere und junge Mütter in der Schwangerschaft und/oder im Wochenbett und damit in der ersten Zeit mit Baby.

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Was ist Mütterpflege?

Mütterpflege hat in der gesamten Menschheitsgeschichte und überall auf der Welt ihren Platz gehabt. Schwangere und Wöchnerinnen wurden stets von Frauen gepflegt, umsorgt und dabei unterstützt in die Rolle als Mutter zu finden. Seit diesem Jahrhundert ist eine Wiederbelebung der Wochenbettkultur zu beobachten.

Frauen leben selten umgeben von ihrem familiären Netz. Großfamilien und räumliche Nähe zur Ursprungsfamilie sind heute eher die Ausnahme. Nicht selten meistern Frauen Kinderbetreuung und die täglichen Verpflichtungen und Aufgaben allein ohne Partner. Zwischen Themen der Familiengründung und Frausein stehen berufliche Verwirklichung, existentielle Sicherheit nahezu gleichrangig in der Bedürfnispyramide der Frauen. Der Wunsch allem gerecht zu werden und Energie zu widmen ist groß. Der gesellschaftliche Anspruch an Frauen in allen Lebenslagen ist hoch.

Schwangerschaft, Geburt, das Wochenbett und das erste Lebensjahr eines Kindes sind besonders intensive Phasen im Leben. Körper, Geist und Seele werden beansprucht und verändern sich. Nicht selten geht ein krisenhaftes Erleben damit einher. Jede Frau sollte in dieser Zeit nach ihren persönlichen, individuellen Bedürfnissen begleitet werden. Weibliche Gesundheit ist die stabile Basis für die Veränderungsprozesse rund um Mutterschaft, Elternschaft und für die zahlreichen Herausforderungen des modernen Lebens.

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Mütterpflegerinnen ersetzen unter keinen Umständen die Betreuung durch eine Hebamme. Eine Mütterpflegerin handelt stets im Sinne der Gesundheit der Frau, nimmt allerdings nie medizinische Handlungen vor.

Es entsteht ein neues altes Bewusstsein. Es ist normal, nicht alles allein bewältigen zu können. Es ist gut und richtig um Hilfe zu bitten, sich Unterstützung zu suchen und diese anzunehmen. Um ein Kind groß zu ziehen, braucht es eben das ganze Dorf.

Mütterpflegerinnen geben in der Zeit der Schwangerschaft, nach einer Geburt und während der ersten Lebensjahre, emotionalen Halt, entlasten durch praktische Hilfe im Haushalt, unterstützen in der Säuglingspflege, bieten gesunde Ernährung und vieles mehr.

Mütterpflegerin finden

Zahlen und Fakten

  • Geburten in Deutschland 2022 675.600; Quelle Statistisches Bundesamt
  • Kaiserschnittrate in Deutschland 2021: 30,9 % = 208.000 Frauen erleben die größte Bauchoperation, die es gibt. Quelle: Statistisches Bundesamt
  • Postpartale Depression: 10 – 15 % = 101.000 Frauen erleben eine psychische Krise nach der Geburt ihres Kindes. Die Dunkelziffer wird höher geschätzt. Quelle: www.schatten-und-licht.de/
  • Alleinerziehend mit minderjährigen Kindern 2021 1,5 Millionen; Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Interview mit einer Mutter über ihre Erfahrung mit Mütterpflege

Die Begleitung einer Mütterpflegerin ist ...

  • diskret
  • undogmatisch
  • flexibel
  • individuell
  • vertrauenswürdig
  • unpolitisch
  • nicht religiös
  • frei von Ideologien
  • wertschätzend
  • tolerant
  • ergebnisoffen
  • niederschwellig
  • unkommerziell
  • professionell
  • ganzheitlich
  • sachlich an den neuesten Erkenntnissen orientiert.

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