Ein Beitrag von Anita Wallow, Hebamme, ehemalige Mütterpflegerin und Ausbilderin
Als Hebamme habe ich in meinem Berufsalltag immer wieder mit einem Thema zu tun, das viele Kolleginnen – gerade in der Mütterpflege – nicht auf dem Schirm haben, das aber große rechtliche Risiken birgt: Fotos von nackten Babys oder gar Bildern, auf denen Genitalien sichtbar sind. Oft geschieht das ganz unbedacht – eine Mutter macht sich Sorgen, ob bei ihrem Baby „alles normal“ ist, macht schnell ein Foto und schickt es per WhatsApp oder Mail an die betreuende Mütterpflegerin oder Hebamme mit der Bitte um eine Einschätzung.
Doch auch wenn der Hintergrund medizinisch oder fürsorglich gemeint ist: Sobald ein Bild die nackten Genitalien eines Kindes zeigt, bewegen wir uns rechtlich im Bereich der Kinderpornografie – und das gilt unabhängig davon, ob ein medizinischer Kontext vorliegt oder nicht. Das Strafgesetzbuch kennt hier keine Ausnahmen.
Wer solche Bilder empfängt oder speichert, macht sich strafbar
Das bedeutet: Nicht nur die Eltern machen sich strafbar, wenn sie solche Bilder verschicken. Auch die Empfängerin – in diesem Fall die Mütterpflegerin oder Hebamme – kann sich strafbar machen, allein durch den Besitz oder das Speichern dieser Bilder auf dem eigenen Gerät. Der Gesetzgeber verfolgt hier eine sehr klare Linie. Und im schlimmsten Fall können solche gut gemeinten Nachrichten zu ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Schutz durch klare Kommunikation und Vertragsgestaltung
Deshalb mein dringender Appell an alle Mütterpflegerinnen: Schützt euch! Sprecht dieses Thema aktiv an und nehmt klare Formulierungen in eure Betreuungsverträge auf. Ein Satz wie:
„Bitte sehen Sie davon ab, Fotos von Ihrem Kind zu verschicken, auf denen es unbekleidet oder der Intimbereich sichtbar ist. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und wir dürfen solche Inhalte weder empfangen noch ansehen oder speichern.“
kann im Ernstfall sehr viel Ärger verhindern – und schafft auch bei den Eltern Bewusstsein für dieses sensible Thema.
Technischer Tipp: Bilder-Downloads in WhatsApp kontrollieren
Zusätzlich empfehle ich allen Kolleginnen, in WhatsApp die automatische Speicherung von Bildern zu deaktivieren. So wird ein Foto erst dann heruntergeladen, wenn man es bewusst antippt – und man erkennt oft schon in der verschwommenen Vorschau, ob es sich um ein Nacktfoto handelt. So habt ihr die Möglichkeit, den Download zu vermeiden, bevor das Bild auf eurem Gerät gespeichert wird.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Mir ist bewusst, dass dieses Thema unangenehm sein kann – aber es ist unsere Verantwortung, uns selbst und auch die Eltern aufzuklären. Mütterpflege bedeutet Begleitung, Unterstützung und Empathie – aber sie bedeutet eben auch, Grenzen zu wahren und sich vor rechtlichen Fallstricken zu schützen.
Bitte nehmt dieses Thema ernst. Sprecht es an. Schreibt es in eure Verträge. Und schützt euch selbst durch bewussten Umgang mit digitalen Inhalten.
Herzliche Grüße,
Anita Wallow
Autorinnen-Info

Anita Wallow Hebamme Warendorf
Anita Wallow ist Hebamme und hat vor dem Studium zur Hebamme selber als Doula und Mütterpflegerin gearbeitet.
Da die Mütterpflege ein so wertvoller Beruf ist, ist sie Mitgründerin von MDEV.