Sehr geehrte Mütterpflegerinnen, liebe Kolleginnen,
wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Berufsverband für Mütterpflegerinnen MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. Als erster Berufsverband Deutschlands für zertifizierte Mütterpflegerinnen, liegt uns eine prüfbare Qualität am Herzen, so dass wir uns eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Fort- und Weiterbildung auferlegt haben, sowie ein für alle Mitglieder verpflichtenden Ehrenkodex und Qualitätsmanagement.
Unser Berufsverband basiert auf der freiheitlichen Grundordnung der BRD und bekennt sich konsequent zum Kinderschutz. Wir setzen voraus, dass unsere Mitglieder diese Werte teilen. Da Mütterpflegerinnen auch unmittelbar mit größeren Kindern in Kontakt treten, fühlen wir uns nach § 30a BZRG verpflichtet, ein erwFZ einzufordern.
Worauf basiert das erweiterte Führungszeugnis?
Rechtliche Grundlagen sind die UN-Kinderrechtskonventionen und § 30a BZRG.
Das erwFZ wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt und ist ein Auszug aus dem Strafregister. Es gibt Auskunft etwaige kinder- und jugendschutzrelevante Sexualdelikte von Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder sein werden.
Wie beantrage ich das erwFZ?
Der Antrag für ein erwFZ kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen:
-> Persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses.
-> Schriftlich oder Online; dazu sind Informationen des Bundesamts erhältlich unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Das erwFZ kann in beiden Fällen nur von der jeweiligen Person selbst beantragt werden und wird auch nur an die antragstellende Person versendet.
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das „erweiterte Führungszeugnis“ verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.
Was kostet ein erwFZ?
Die Beantragung eines erwFZ ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zurzeit
13 Euro und ist bei der Antragstellung durch die Antragstellerin (z. B. vor Ort bei der zuständigen Meldebehörde) zu entrichten.
Wann muss das erwFZ zur Prüfung vorliegen?
Seit dem 01.01.2024 muss bei der Anmeldung verpflichtend das erwFZ vorliegen. Dieses ist im Anmeldeprozess, über das entsprechende Upload-Feld hochzuladen.
Umgang mit dem erwFZ- Datenerhebung/ Datenlöschung?
Nach Einsicht in das erwFZ werden folgende Daten dokumentiert:
Name und Geburtsdatum der Person
- Das Einverständnis zur Speicherung der Einsichtnahme und Sichtvermerk nach DSGVO
- Das Ausstellungsdatum des erwFZ sowie das Datum der Vorlage
- Vorlagegrund und Name der Einsicht nehmenden Person
- Zulassung oder Ausschluss aufgrund der Eintragung
Nach Eintragsprüfung behält sich MDEV in begründeten Fällen vor, Personen von einer Mitgliedschaft auszuschließen.
Sämtliche jemals von Ihnen im Zusammenhang mit dem erwFZ erhobenen Daten, werden bei Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.